Allgemeine Informationen
Welche Führerscheinvoraussetzungen gibt es?
Alle Fahrzeuge können mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Unabhängig vom Alter muss der Fahrer seit mindestens 6 Monaten im Besitz eines gültigen B-Führerscheines sein. Dies gilt für alle Fahrer, welche auf dem Fahrzeug während der Vermietung fahren.
Welche Länder dürfen mit dem Fahrzeug befahren werden?
Reisen innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelsassoziation, im Vereinigten Königreich und in Andorra sind im Rahmen der Vermietung des Fahrzeugs erlaubt, sofern im Mietvertrag nichts anderes vorgesehen ist. Dies gilt ebenso für Reisen nach Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Monaco, Nordmazedonien, San Marino und Serbien. Bei Reisen in nicht aufgeführte Länder muss der Mieter die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters erhalten.
Gibt es eine Kilometerbegrenzung?
Die Begrenzung der Freikilometer pro Tag liegt bei 350 km. Die zusätzlichen Kilometer werden mit einem Preis von 0,30€/km dem Mieter nach Abgabe des Mietfahrzeugs in Rechnung gestellt.
Darf im Fahrzeug geraucht werden?
In allen Mietfahrzeugen herrscht strenges Rauchverbot. Falls das Rauchverbot im gemieteten Fahrzeug nicht eingehalten wird, werden 500€ zur professionellen Reinigung von Rauchspuren in Rechnung gestellt.
Dürfen alle Fahrzeuge zu Umzugszwecken genutzt werden?
Nein, die Fahrzeuge dürfen nicht zu Umzugszwecken genutzt werden - ausgenommen: Standard Class Transporter (Fahrzeug: Peugeot Boxer Utility).
Reservierung, Bezahlung und Stornierung
Wie kann ein Fahrzeug gebucht werden?
Die Reservierung erfolgt online, telefonisch oder per E-Mail. Bei einer telefonischen oder schriftlichen Buchung erhält der Mieter zunächst ein Angebot per E-Mail. Der Kunde kann dieses Angebot bis zum angegebenen Datum auf dem Angebotsformular annehmen.
Muss eine Anzahlung geleistet und eine Kaution gezahlt werden?
Eine Anzahlung in Höhe von 50€ ist bei Vertragsabschluss durch den Mieter an den Vermieter fällig. Der Restbetrag ist spätestens bis sieben (7) Tage vor Beginn der Vermietung zu zahlen. Eine Kaution muss nicht gezahlt werden, dennoch gilt für die Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung (pro Schaden) in Höhe von 500€ für das Fahrzeug.
Was sind die Stornierungsbedingungen?
Bei Stornierung vor Beginn des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, eine Entschädigung, unter Berücksichtigung des Zeitpunktes der Stornierung, vom Gesamtpreis pauschal zu zahlen. Diese gilt auch bei einer Stornierung der gebuchten Servicepakete und Zusatzoptionen.
Bis zu 7 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses: 50€
7 bis 1 Tag(e): 25%
Bei Nichterscheinen, ungültigen Ausweispapieren sowie Fahruntüchtigkeit des Fahrers: 100%
Die Stornierung muss schriftlich eingereicht werden.
Abholung und Rückgabe
Wer darf das Fahrzeug abholen?
Das Fahrzeug wird ausschließlich an die Person übergeben, auf welche die Buchung läuft (Ausnahme: Ansprechpartner). Wird das Fahrzeug von einer Drittperson abgeholt, ist dies unter beiden Parteien (Mieter/Vermieter) schriftlich zu vereinbaren. Bei Übergabe ist die Buchungsbestätigung vorzuzeigen.
Welche Dokumente sind bei der Übergabe vorzuzeigen?
- Personalausweis (in Original)
- Führerschein (in Original)
- Buchungsbestätigung
Wo kann der Mieter das Mietfahrzeug abholen und wie verläuft dessen Rückgabe?
Die Abholung sowie die Rückgabe des Mietfahrzeugs erfolgen am Ort der ausgewählten Mietstation:
- Canach (LU): Z.A. Reckschléed, L-5411 Canach
- Fridhaff (LU): 23-27, rue Fridhaff, L-9379 Diekirch
Die Abholung des Fahrzeugs erfolgt am ersten Miettag und ausschließlich nach Voranmeldung. Bei einer Abholung außerhalb der Bürozeiten ist keine Fahrzeugeinweisung möglich (Bürozeiten: 09:00 bis 17:00 Uhr an Werktagen).
Kann der Mietzeitraum des Fahrzeugs verlängert werden?
Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich. Die weitere Nutzung nach Ablauf der Mietzeit führt nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrags. Dementsprechend ist der Vermieter berechtigt, eine Nutzungsgebühr in Höhe des vereinbarten Mietpreises für den, die Vertragslaufzeit übersteigenden, Rückhaltezeitraum zu verlangen. Darüber hinaus kann der Vermieter Schadenersatzansprüche gegen den Mieter geltend machen.
Kann das Fahrzeug an einer anderen Mietstation zurückgeben werden?
Nein, die Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt an der gleichen Mietstation.
Versicherung, Schaden oder Panne
Ist der Mieter im Falle eines Unfalls oder Schadens versichert?
Im Mietpreis inbegriffen ist eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung in Höhe von 500€ für das Fahrzeug. Die Selbstbeteiligung gilt pro Schaden. Nicht gedeckt von der Versicherung sind Innenraum- und Reifenschäden, Frontscheiben- und Unterbodenschäden sowie Schäden infolge einer Falschbetankung (Kraftstoff- und Öltank), eines unsachgemäßen Gebrauchs oder des Schlüsselverlustes. Die anfallenden Kosten diesbezüglich sind vollständig vom Mieter zu tragen.
Im Falle eines (nicht) selbstverschuldeten Unfalles bzw. einer (nicht) selbstverschuldeten Panne bei dem eine Weiterfahrt nicht möglich ist, behält der Vermieter sich das Recht vor, das Fahrzeug in einem angemessenen Zeitraum reparieren zu lassen bzw. durch ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug auszutauschen.
Bei nicht Selbstverschulden: Ist es nicht möglich, das Fahrzeug in einem angemessenen Zeitraum zu reparieren bzw. auszutauschen, hat der Mieter Anspruch auf eine Rückerstattung des Preises der restlichen Miettage. Zusätzlich übernimmt der Vermieter in diesem Fall die Kosten für die Rückführung des Mieters und seiner Begleiter. Die Übernahme der Rückführungskosten gilt ausdrücklich nur für Personen. Bei Ablehnung der angebotenen Option des Vermieters zur Rückführung, muss diese selbst organsiert und bezahlt werden.
Bei (teilweise) Selbstverschulden: Die nicht von der Versicherung gedeckten Kosten für die Reparatur, den Austausch sowie die Rückführung des Fahrzeugs sind vom Mieter selbst zu zahlen. Auch die Kosten für die Rückführung des Mieters und seiner Begleiter gehen zu Lasten des Mieters. Es besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Preises der restlichen Miettage.
Wie soll der Mieter im Falle eines Unfalls, einer Panne, eines Schadens oder Diebstahls vorgehen?
Der Mieter ist verpflichtet, sich im Falle eines Unfalls, einer Panne, eines Schadens oder Diebstahls unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.
Notrufnummer:
24/7: +352 35 65 75 – 670
Der Vermieter informiert den Mieter über das weitere Vorgehen und führt ihn in eine Partnergarage, um das Fahrzeug zu reparieren. Der Mieter ist nicht berechtigt, Reparaturen oder Umbauten am Fahrzeug selbst vorzunehmen. Ebenso gilt die Verpflichtung, im Falle eines Diebstahls, Brandes, Wildschadens oder Unfalles, die örtliche Polizei zu verständigen. Bei nicht polizeilicher Aufnahme des Vorfalles haftet der Mieter für die daraus resultierenden Kosten. Der Mieter ist zudem verpflichtet, sich diesbezüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.
Vor Mietbeginn
Wie funktioniert die Mautanmeldung des Mietfahrzeugs im Ausland? In welchen Ländern wird eine Vignette benötigt?
Der Mieter ist verantwortlich, sich eigenständig über die geltenden Mautsysteme in den bereisten Ländern zu informieren. Bei Bedarf der Voranmeldung des Fahrzeugs für Mautsysteme kann der Mieter das Kennzeichen sowie weitere Daten des Fahrzeugs im Vorfeld beim Vermieter nachfragen.
Das Vignettensystem unterscheidet sich von der streckenabhängigen Maut. In folgenden EU-Ländern ist für die Nutzung bestimmter Straßen, insbesondere Autobahnen, eine Vignette erforderlich: Schweiz (als Zusatzpaket optional buchbar), Österreich, Bulgarien, Tschechische Republik, Ungarn, Rumänien, Slowakei und Slowenien, etc.
Welche Plaketten/Vignetten sind im Mietfahrzeug vorhanden?
Jedes Fahrzeug ist mit einer deutschen Umweltplakette und der französischen Crit’Air Vignette ausgestattet. Bei Buchung gilt die Verpflichtung, sich eigenständig über die Plaketten der befahrenen Länder zu informieren. Bei Bedarf der Voranmeldung des Fahrzeugs für weitere Plaketten kann der Mieter das Kennzeichen sowie weitere Daten des Fahrzeugs im Vorfeld beim Vermieter nachfragen.