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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeugvermietung ohne Fahrer
Mietunternehmen (der "Vermieter"):
Voyages Emile Weber s.à.r.l.
15, rue d’Oetrange
L-5411 Canach
Telefon: (+352) 35 65 75 - 1
MwSt.-Nr.: LU 11593456
Handelsregister Luxemburg Nr.: B16639
1. Vertragsgegenstand
1.1. Der Mietvertrag verpflichtet den Vermieter, dem Mieter für die im Mietvertrag festgelegte Dauer, unter Berücksichtigung der Nutzungsbedingungen, ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Der Mieter ist verpflichtet, einen Mietpreis sowie alle sonstigen Kosten zu entrichten, die während der/durch die Nutzung des Fahrzeugs anfallen.
1.2. Bei der Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs erstellen der Vermieter und der Mieter zusammen ein Übergabeprotokoll des Fahrzeugs, das Bestandteil des Vertrags ist.
2. Buchungs- und Zahlungsmodalitäten
2.1. Die Reservierung erfolgt online, telefonisch oder per E-Mail. Bei einer telefonischen oder schriftlichen Buchung erhält der Mieter zunächst ein schriftliches Angebot per E-Mail. Online durchgeführte Buchungen, welche 72 Stunden vor Mietbeginn durchgeführt werden, können nicht garantiert werden und müssen zusätzlich telefonisch bzw. per E-Mail mit dem Vermieter abgeklärt werden.
2.2. Nach Erhalt des Angebotes hat der Mieter während der auf dem Angebot angegebenen Frist Zeit, dieses anzunehmen. Der Vermieter kann die Verfügbarkeit des Fahrzeugs ausschließlich während dieser angegebenen Frist garantieren. Ist dies nicht der Fall, ist das Angebot hinfällig.
2.3. Nimmt der Mieter das Angebot in der angegebenen Frist an, muss dieses vom Mieter unterzeichnet und an den Vermieter zurückgeschickt werden. Bei Zusage der Reservierung durch einen Vertragsschluss (Bestätigung) stimmt der Mieter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermietung zu.
2.4. Die Reservierung ist erst nach Erhalt der schriftlichen Reservierungsbestätigung des Vermieters verbindlich.
2.5. Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Angebot sowie die Bestätigung bei Fehlern abzuändern und dem Mieter erneut auszustellen.
2.6. Eine Anzahlung in Höhe von 50€ ist bei Vertragsabschluss durch den Mieter an den Vermieter fällig. Der Restbetrag ist spätestens bis sieben (7) Tage vor Beginn der Vermietung zu zahlen. Ausnahmen sind unter beiden Parteien (Mieter/Vermieter) schriftlich zu vereinbaren. Der Vermieter behält sich nach Absendung einer Zahlungsmahnung und nach Ablauf einer angemessenen Frist das Recht vor, bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen aus dem Vertrag auszutreten und Annullierungsgebühren gemäß Punkt 8. zu erheben.
2.7. Erfolgt die Reservierung weniger als sieben (7) Tage vor Vermietungsbeginn, ist der Gesamtbetrag sofort zu zahlen.
2.8. Sämtliche vom Mieter durch die Bestellung angefragten Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche müssen schriftlich vereinbart werden, andernfalls haben diese keine bindende Wirkung. Bei Widersprüchen zwischen der Bestellung und der Bestätigung ist der Inhalt der Bestätigung ausschlaggebend.
3. Preis
3.1. Der Mietpreis entspricht dem in der Bestätigung festgelegten Betrag. Dieser richtet sich nach der Kategorie des Fahrzeugs, dem gewählten Mietzeitraum sowie der ausgewählten Zusatzleistungen. Der Mietpreis deckt die gemäß Punkt 11. erläuterte Versicherung sowie die Wartungskosten ab, die sich aus einer normalen/treuhänderischen Nutzung des Fahrzeugs ergeben.
3.2. Alle zusätzlichen Kosten/Auslagen im Zusammenhang mit der Vermietung des Fahrzeugs, die nicht im Gesamtmietpreis enthalten sind, insbesondere Treibstoffkosten sowie Maut- und Parkgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Anfallende Kosten durch Bußgelder, Strafgebühren oder Gerichtsverfahren sind ebenso vom Mieter zu tragen.
3.3. Anfallende Reparatur- und Reinigungskosten durch Beschädigungen oder Verunreinigungen in oder an den Fahrzeugen verursacht durch den Mieter sind vom Mieter zu zahlen.
3.4. Die Begrenzung der Freikilometer pro Tag liegt bei 350 km. Die zusätzlichen Kilometer werden mit einem Preis von 0,30€/km dem Mieter nach Abgabe des Mietfahrzeugs in Rechnung gestellt.
4. Änderungen der Reservierung nach Erhalt der Bestätigung
4.1. Durch den Mieter angefragte Änderungen nach Erhalt der Bestätigung sind nur mit der ausdrücklichen Einwilligung des Vermieters möglich. Bei Änderung des Mietzeitraums wird die Buchung wie eine Stornierung und Neubuchung angesehen. Diesbezüglich werden die Stornierungsbedingungen, erläutert unter Punkt 8.1. angewandt.
4.2. Falls der Vermieter aufgrund aufgezwungener Umstände jeglicher Art dazu verpflichtet ist, Änderungen vorzunehmen, obliegt es dem Vermieter, den Mieter darüber zu unterrichten. Diese Umstände dürfen nicht von einer unannehmbaren Eigenschaft für den Mieter sein.
5. Sichergestellte Leistungen durch den Vermieter
5.1. Der Vermieter stellt ausschließlich die in der Bestätigung ausdrücklich angegebene Leistung sicher. Diese Leistung umfasst die Bereitstellung der gebuchten bzw. höherwertigen Fahrzeugkategorie. Das Modell des Fahrzeugs ist dabei nicht bindend. Dieses kann durch ein ähnliches Modell der gleichen Buchungskategorie ersetzt werden.
5.2. Weitere Leistungen, die weder im Angebot noch in der Bestätigung angegeben sind, fallen nicht unter jene, die vom Vermieter sichergestellt werden.
6. Übergabe/Rückgabe des Fahrzeugs
6.1. Die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgen in den Räumlichkeiten des Vermieters zu dem im Mietvertrag festgelegten Zeitpunkt.
6.2. Der Mieter ist zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs verpflichtet, seinen Personalausweis und seinen für das Fahrzeug sowie für die Dauer der Vermietung gültigen Führerschein vorzulegen. Diese Dokumente müssen in Originalfassung vorgelegt werden. Kopien sind nicht zulässig. Das Fahrzeug wird ausschließlich an die Person übergeben, auf welche die Buchung läuft (Ausnahme: Ansprechpartner). Wird das Fahrzeug von einer Drittperson abgeholt, ist dies unter beiden Parteien (Mieter/Vermieter) schriftlich zu vereinbaren. Bei Übergabe ist die Buchungsbestätigung vorzuzeigen. Ist dies nicht der Fall, ist der Vermieter berechtigt, die Bereitstellung des Fahrzeugs zu verweigern und Stornierungsgebühren, erläutert unter Punkt 8.1. zu erheben.
6.3. Die Abholung des Fahrzeugs erfolgt am ersten Miettag und ausschließlich nach Voranmeldung. Das Fahrzeug wird gewaschen, gereinigt und mit Kraftstoff gefüllt übergeben. Bei einer Abholung außerhalb der Bürozeiten ist keine Fahrzeugeinweisung möglich (Bürozeiten: 09:00 bis 17:00 Uhr an Werktagen).
6.4. Der Vermieter und der Mieter werden ein Protokoll über die Übergabe des Fahrzeugs erstellen, in dem auf mögliche Schäden am Fahrzeug und am Inventar des Fahrzeugs hingewiesen wird. Dieses Übergabeprotokoll wird vom Vermieter sowie vom Mieter unterzeichnet und ist Bestandteil des Mietvertrags.
6.5. Der Mieter gibt das Fahrzeug in dem Zustand zurück, der in dem Übergabeprotokoll festgestellt wurde, ansonsten werden Gebühren gemäß Punkt 11. erhoben. Der Mieter stellt bei der Rückgabe sicher, dass sich das Fahrzeug in einem sauberen Zustand befindet und der Tank des Fahrzeugs voll ist. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Gebühren durch die Reinigung und Betankung in Rechnung zu stellen.
6.6. Alle bei der Rückgabe festgestellten Schäden am Fahrzeug, am Inventar des Fahrzeugs oder an den zusätzlich gebuchten Zusatzleistungen gehen zu Lasten des Mieters. Die Beweislast dafür, dass die Beschädigung bzw. das Fehlen nicht auf das Verhalten des Mieters zurückzuführen ist, liegt beim Mieter.
6.7. Bei Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der Bürozeiten wird das Übergabeprotokoll am ersten Werktag nach Rückgabe durch den Vermieter vervollständigt.
6.8. Wenn der Mieter das Fahrzeug nicht zu der im Mietvertrag vereinbarten Zeit zurückbringt, ist der Vermieter berechtigt, eine Nutzungsgebühr in Höhe des vereinbarten Mietpreises für den, die Vertragslaufzeit übersteigenden, Rückhaltezeitraum zu verlangen. Darüber hinaus kann der Vermieter Schadenersatzansprüche gegen den Mieter geltend machen.
6.9. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich. Das Recht zur Nutzung des Mietfahrzeugs erstreckt sich nur auf den im Mietvertrag vereinbarten Nutzungszeitraum. Die weitere Nutzung nach Ablauf der Mietzeit führt nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrags.
6.10. Die Rückgabe des Fahrzeugs vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums führt nicht zu einer Minderung der im Mietvertrag vereinbarten Miete.
7. Pflichten des Mieters
7.1. Das Fahrzeug darf - außer in dringenden Fällen - nur vom Mieter selbst oder von dem/den im Mietvertrag angegebenen Fahrer(n) gefahren werden. Bei weiteren Fahrern hat der Mieter am Tag der Übergabe die Verpflichtung, dem Vermieter deren genauen Namen und Anschriften mitzuteilen und ihren Personalausweis sowie Führerschein in Original vorzuzeigen. Der Mieter muss sicherstellen, dass die anderen Fahrer das Fahrzeug bedienen können und keine Fahrverbote gegen sie verhängt sind. Unabhängig vom Alter muss der Fahrer seit mindestens sechs (6) Monaten im Besitz eines gültigen B-Führerscheines sein. Dies gilt für alle Fahrer, welche auf dem Fahrzeug während der Vermietung fahren.
7.2. Die Nutzung des Fahrzeugs ist auf die private Nutzung eines Fahrzeugs, die als «normal» gilt, beschränkt. Diesbezüglich ist die gewerbsmäßige Nutzung, den bezahlten Personentransport, die Weitervermietung oder die Nutzung zu Umzugszwecken verboten. Die Buchungskategorie Standard Class Transporter (Fahrzeug: Peugeot Boxer Utility) ist für die Nutzung zu Umzugszwecken von dieser Regelung ausgenommen.
7.3. Reisen innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelsassoziation, im Vereinigten Königreich und in Andorra sind im Rahmen der Vermietung des Fahrzeugs erlaubt, sofern im Mietvertrag nichts anderes vorgesehen ist. Dies gilt ebenso für Reisen nach Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Monaco, Nordmazedonien, San Marino und Serbien. Bei Reisen in nicht aufgeführte Länder muss der Mieter die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters erhalten.
7.4. Der Mieter ist verpflichtet, sich eigenständig über die ihn betreffenden Formalitäten der befahrenen Länder der Fahrt zu informieren und sich diesen anzupassen. Dies betrifft v.a.: Reisepass, Visum, Fremdwährung, Zoll, Gesundheitsbestimmungen, Vignetten, Mautsysteme. Der Vermieter übernimmt diesbezüglich keinerlei Verantwortung.
7.5. Der Mieter ist verpflichtet, sich im Falle eines Schadens oder eines Unfalls unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Dieser informiert den Mieter über das weitere Vorgehen und führt ihn in eine Partnergarage, um das Fahrzeug zu reparieren. Der Mieter ist nicht berechtigt, Reparaturen oder Umbauten am Fahrzeug, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters, selbst vorzunehmen.
7.6. In allen Mietfahrzeugen herrscht strenges Rauchverbot. Falls das Rauchverbot im gemieteten Fahrzeug nicht eingehalten wird, werden 500€ zum Ausgleich von Belästigungen und zur professionellen Reinigung von Rauchspuren in Rechnung gestellt.
7.7. Die Entfernung/Überklebung der am Mietfahrzeug angebrachten Werbe-Beklebung ist nicht gestattet, außer bei schriftlichem Einverständnis des Vermieters (z.B. im Falle des Co-Branding). Bei Nichteinhalten dieser Vorschrift werden die Kosten zur Neu-Beklebung in Rechnung gestellt.
8. Stornierung durch den Mieter - Nichterscheinen des Mieters
8.1. Der Vermieter hat das Recht, dem Mieter im Falle einer, selbst teilweisen, Annullierung durch den Mieter eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50€ pro Buchung in Rechnung zu stellen. Bei Stornierung vor Beginn des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, eine Entschädigung, unter Berücksichtigung des Zeitpunktes der Stornierung, vom Gesamtpreis pauschal zu zahlen.
Bis zu 7 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses: 50€
7 bis 1 Tag(e): 25%
Bei Nichterscheinen, ungültigen Ausweispapieren sowie Fahruntüchtigkeit des Fahrers: 100%
8.2. Die Stornierungsgebühren gelten auch für Stornierungen von Zusatzleistungen (z.B. Schneeketten, Vignette, usw.).
8.3. Bei der Berechnung der Entschädigung wird der Tag des Eingangs der Stornierung beim Vermieter berücksichtigt. Die Stornierung durch den Mieter muss schriftlich erfolgen.
9. Stornierung durch den Vermieter
9.1. Der Vermieter hat das Recht, den Mietvertrag unverzüglich zu kündigen, wenn der Mieter oder eine seiner Begleitpersonen nach der Übergabe des Fahrzeugs auch nach einer Mahnung die vereinbarten Vertragsbedingungen erheblich stören, eine Verhaltensweise zeigt, die für den Vermieter und/oder die anderen Beteiligten eine Weiterführung des Mietvertrags untragbar macht oder wenn der Mieter/Begleiter sich nicht an objektiv gerechtfertigte Regeln hält. In diesem Fall hat der Vermieter das Recht, den Mietvertag zu kündigen und die unverzügliche Rückgabe des Mietfahrzeugs in seine Räumlichkeiten zu fordern, unter Wahrung seines Rechtes auf Zahlung des im Mietvertrag angegebenen Gesamtpreises, unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz.
9.2. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Vertrag vor der Übergabe des Fahrzeugs zu kündigen. Ist die Annullierung nicht auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen, so werden alle bereits in direktem Zusammenhang mit der Bestellung geleisteten Zahlungen dem Mieter nach Annullierung des Vertrags erstattet.
10. Kündigung infolge höherer Gewalt
10.1. Falls vor Mietbeginn eine wesentliche Vertragsleistung durch ein dem Vermieter gegenüber äußeres Ereignis unmöglich wird, hat der Mieter, der gebührend darüber informiert wurde, das Recht, vom Vertrag innerhalb von sieben (7) Tagen zurückzutreten. Alternativ kann sich der Mieter ohne Aufpreis für eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die ihm vom Vermieter angeboten wird, entscheiden. Sollte sich der Mieter für den Rücktritt vom Vertrag entscheiden, werden ihm alle bereits gezahlten Beträge innerhalb eines Zeitraums von einem Monat ohne Aufpreis zurückerstattet. Bei einer minderwertigen Ersatzleistung hat der Mieter Anspruch auf Rückerstattung des Differenzbetrags.
11. Versicherung
11.1. Im Mietpreis inbegriffen ist eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung in Höhe von 500€ für das Fahrzeug. Die Selbstbeteiligung gilt pro Schaden. Nicht gedeckt von der Versicherung sind Innenraum- und Reifenschäden, Frontscheiben- und Unterbodenschäden sowie Schäden infolge einer Falschbetankung (Kraftstoff- und Öltank), eines unsachgemäßen Gebrauchs oder des Schlüsselverlustes. Die anfallenden Kosten diesbezüglich sind vollständig vom Mieter zu tragen.
11.2. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für die vorsätzliche Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen. Hierunter fallen u.a. die Beschädigung des Mietfahrzeugs durch einen unbefugten Fahrer und die Nutzung des Fahrzeugs zu verbotenen Zwecken.
11.3. Die Nutzung der Rampe bei den Fahrzeugen der Buchungskategorien Standard Class Minibus M und L ist untersagt. Die Nutzung dieser erfolgt auf eigene Gefahr.
11.4. Im Falle eines Diebstahls, Brandes, Wildschadens oder Unfalles ist der Mieter verpflichtet, die örtliche Polizei zu verständigen. Bei nicht polizeilicher Aufnahme des Vorfalles haftet der Mieter für die daraus resultierenden Kosten. Der Mieter ist zudem verpflichtet, sich diesbezüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Dieser informiert den Mieter über das weitere Vorgehen.
11.5. Im Falle eines nicht selbstverschuldeten Unfalles bzw. einer nicht selbstverschuldeten Panne bei dem eine Weiterfahrt nicht möglich ist, behält der Vermieter sich das Recht vor, das Fahrzeug in einem angemessenen Zeitraum reparieren zu lassen bzw. durch ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug auszutauschen. Ist es nicht möglich, das Fahrzeug in einem angemessenen Zeitraum zu reparieren bzw. auszutauschen, hat der Mieter Anspruch auf eine Rückerstattung des Preises der restlichen Miettage. Zusätzlich übernimmt der Vermieter in diesem Fall die Kosten für die Rückführung des Mieters und seiner Begleiter. Die Übernahme der Rückführungskosten gilt ausdrücklich nur für Personen. Entstehen bei der Rückführung durch medizinische bzw. persönliche Gründe oder aufgrund von Haustieren sowie Gepäck zusätzliche Kosten, sind diese vom Mieter selbst zu tragen. Im Fall der Ablehnung der angebotenen Option des Vermieters zur Rückführung durch den Mieter muss der Mieter die Rückführung selbst organisieren und für die entstandenen Rückführungskosten vollständig aufkommen.
Im Falle eines selbstverschuldeten oder teilweise selbstverschuldeten Unfalles bzw. einer selbstverschuldeten oder teilweise selbstverschuldeten Panne bei dem eine Weiterfahrt nicht möglich ist, behält der Vermieter sich das Recht vor, das Fahrzeug in einem angemessenen Zeitraum reparieren zu lassen bzw. durch ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug auszutauschen. Die nicht von der Versicherung gedeckten Kosten für die Reparatur, den Austausch sowie die Rückführung des Fahrzeugs sind vom Mieter selbst zu zahlen. Auch die Kosten für die Rückführung des Mieters und seiner Begleiter gehen zu Lasten des Mieters. Zusätzlich hat der Mieter kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Preises der restlichen Miettage.
Grundsätzlich hat der Mieter kein Recht auf Schadenersatz oder einer Mietminderung im Falle eines Unfalles oder einer Panne.
11.6. Die vorzeitige Rückgabe des Mietfahrzeugs in die Räumlichkeiten des Vermieters erfolgt auf Risiko des Mieters. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die bis zum vereinbarten Ende des Mietzeitraumes entstehen.
11.7. Persönliche Gegenstände des Mieters sind nicht durch die Versicherung des Vermieters gedeckt.
11.8. Bei Abstellen des Privatfahrzeugs auf dem Gelände des Vermieters während dem Mietzeitraum, übernimmt der Vermieter im Falle eines Diebstahles oder sonstigem Schaden keine Haftung.
12. Geolokalisierung der Fahrzeuge
12.1. Der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass das Mietfahrzeug mit einem Geolokalisierungssystem ausgestattet ist. Dieses ermöglicht die Erfassung der zurückgelegten Geschwindigkeiten, Strecken, Betriebsdaten und Position des Fahrzeugs. Alle Daten werden streng vertraulich und unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Punktes 13. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verarbeitet.
13. Verarbeitung personenbezogener Daten
13.1. Jeder Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter kann die Erhebung personenbezogener Daten des Mieters beinhalten, deren Verarbeitung für die Erfüllung des Vertrags und/oder die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist. In solchen Fällen können die Daten vom Vermieter verarbeitet, gespeichert und archiviert oder sogar an Dritte oder Unterauftragnehmer weitergegeben werden. Jede Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit dem luxemburgischen Recht und dem Recht der Europäischen Union, insbesondere der Allgemeinen Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten (Nr. 679/2016/EU).
13.2. Sofern nicht anders angegeben, umfassen diese Angaben den Namen des Mieters oder seines/seiner Vertreter/s (falls es sich um eine juristische Person handelt), eine Korrespondenzpostanschrift, eine Rechnungsadresse, eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer. Die vom Mieter zu übermittelnden Informationen können bei Erfordernis der Vertragserfüllung umfangreicher sein.
13.3. Der Zugang zu diesen Daten ist gesichert. Der Vermieter unterrichtet den Mieter über jede Verletzung seiner Rechte gemäß den Bestimmungen dieses Punktes.
13.4. Der Mieter erklärt, er sei darüber unterrichtet worden, dass er einerseits gemäß den im Großherzogtum Luxemburg geltenden Rechtsvorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit Zugang zu den ihn betreffenden personenbezogenen Daten und deren Berichtigung erhält. Andererseits hat der Mieter das Recht, die Verarbeitung seiner Daten abzulehnen, mit der Folge, dass sich der Vermieter dann das Recht vorbehält, den Abschluss des Vertrags mit dem Mieter abzulehnen, wenn diese Daten für die Erfüllung dieses Vertrags erforderlich sind.
13.5. Die Daten können während der gesamten Laufzeit des Vertrags und zehn (10) Jahre nach Ablauf des Vertrags gespeichert werden, unbeschadet etwaiger Verjährungsfristen und gesetzlicher/regulatorischer Vorschriften, die eine längere Aufbewahrungsfrist vorschreiben.
14. Verjährungsfrist bei Reklamation
14.1. Reklamationen wegen unzureichender Leistungen - außer bei Personenschäden - sind vom Mieter innerhalb von dreißig (30) Tagen (es gilt der Poststempel) nach der vertraglich vereinbarten Rückgabe des Fahrzeugs an den Vermieter einzureichen. Bei Nachweis einer gerechtfertigten Fristverlängerung kann dem Mieter eine längere Frist eingeräumt werden.
14.2. Das Recht des Mieters, gemäß Punkt 14.1. zu reklamieren - außer bei Personenschäden - verjährt sich in der Regel ein Jahr nach Ablauf des Mietverhältnisses.
15. Schlussbestimmung
15.1. Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen können dem Mieter nur entgegengehalten werden, wenn der Mieter vor Abschluss des Mietverhältnisses schriftlich davon in Kenntnis gesetzt wurde.
16. Anwendbares Recht
16.1. Das luxemburgische Recht ist für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und für die geschlossenen Verträge anwendbar.
17. Beilegung von Streitigkeiten
17.1. Streitigkeiten aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Gültigkeit, der Auslegung, Durchführung oder Kündigung des zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossenen Mietvertrags unterliegen der Mediationsverordnung des Centre de Médiation Civile et Commerciale (CMCC) Luxemburg, dem die Parteien in diesem Fall mit der Unterzeichnung einer Mediationsvereinbarung gemäß Artikel 1251-9 der neuen Zivilprozessordnung beitreten.
17.2. Gemäß Artikel 1251-9 der neuen Zivilprozessordnung setzt die Unterzeichnung der Mediationsvereinbarung die Verjährung des Mietverhältnisses während der Mediation aus.
17.3. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehene Verpflichtung zur Beilegung von Streitigkeiten durch Mediation gilt als erfüllt und die Mediation als beendet im Sinne des Artikels 1251-5 Absatz 2 Satz 3 der neuen Zivilprozessordnung, wenn am Ende der ersten Anhörung vor dem Mediator die Parteien oder eine von ihnen beschließt, ihre Beilegung der Streitigkeit nicht mehr durch Mediation fortzusetzen.
17.4. Falls eine Mediation gemäß der Mediationsverordnung des Centre de Médiation Civile et Commerciale (CMCC) in Luxemburg eine Streitigkeit zwischen dem Vermieter und dem Mieter nicht beilegen kann, werden ausschließlich die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg für die Behandlung und Beilegung dieser Streitigkeit zuständig sein.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen existieren in deutscher, französischer und englischer Fassung. Bei Abweichungen zwischen diesen Fassungen überwiegt der deutsche Text.
Stand: 15.03.2025